Satzung

§ 1 Name und Sitz

Der Fanclub trägt den Namen FC Bayern München Fanclub VULKANEIFEL Üdersdorf und hat seinen Sitz in Üdersdorf.

§ 2 Zweck

Der Zweck des Fanclubs ist die Unterstützung des FC Bayern München, sowie die positive Imagepflege des Vereins in der Öffentlichkeit. Dies wird erreicht durch ideelle und aktive Unterstützung beim Spielbetrieb, Busreisen, Feste und weiteren Aktivitäten des Fanclubs. Dabei sollen Freude, Spaß und Fairness im Vordergrund stehen.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft können alle Personen erwerben, die die Satzung des Fanclubs FC Bayern München VULKANEIFEL Üdersdorf anerkennen und für seine Ziele eintreten. Eine positive Grundeinstellung zum FC Bayern München ist Voraussetzung.

§ 4 Beiträge

Der jährliche (Saison-) Mitgliederbeitrag wird festgelegt auf:

Erwachsene ab 18 Jahren 24,00 € pro Saison

Auszubildende und Studenten 12,00 € pro Saison

Schulpflichtige 6,00 € pro Saison

nicht Schulpflichtige 1,00 € pro Saison

Familienbeitrag 40,00 € pro Saison für bis zu 4 Personen, jede weitere Person zzgl. 5,00 € pro Saison (Ehepaar/eheähnliche Gemeinschaft, bis hin zur Großfamilie)

Die Beiträge sind per Überweisung auf das ausgewiesene Fanclubkonto zu entrichten. Eine direkte Entrichtung an den Kassenwart via Paypal oder in bar ist nicht ausgeschlossen, sollte jedoch eine Ausnahme darstellen. Der Beitrag wird jeweils zu Beginn einer neuen Bundesligasaison fällig.

§ 5 Verlust der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist schriftlich bis Ende einer laufenden Bundesligasaison gegenüber dem Vorstand zu erklären. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand beschlossen werden, falls das Mitglied

in unzumutbarer Weise den Clubfrieden schädigt.

während Busfahrten, bei Besuchen von Fußballspielen oder im Rahmen von anderen Fanclub- Aktivitäten randaliert.

mit dem Mitgliedsbeitrag oder sonstigen Zahlungen mehr als eine halbe Spielsaison im Verzug ist.

§ 6 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Sie ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit beschlossen.

§ 7 Ticketerwerb

Der Erwerb von Eintrittskarten über den Fanclub soll nur den eigenen Bedarf (bzw. Familie, Freunde) abdecken. Die gezielte Bestellung der Tickets zum Zwecke der Weiterveräußerung (Schwarzmarkt) ist nicht erlaubt.

§ 8 Ticketzuteilung

Das Fanclub-Mitglied hat absolute Priorität. Familienangehörige von Mitgliedern (nur Eigenbedarf) haben zweite Priorität. Sollten anschließend noch Tickets übrig sein, können diese von Nichtmitgliedern erworben werden, die dem Fanclub sehr gut bekannt sind (z. B. Kollegen, Freunde und gute Bekannte von Mitgliedern). Der weitere Verkauf von Tickets außerhalb dieses Personenkreises ist nur in Ausnahmefällen und nach Abstimmung mit dem Vorstand gestattet.

§ 9 Vorstand 

Der Vorstand besteht aus:

Präsident: Harald Jardin

Vize-Präsident: Mario Comes

Geschäftsführer: Harald Jardin

Kassenwart: Markus Kolf

Beisitzer: Eric Zimmer

Beisitzer: Manuel Comes

Beisitzer: Lucas Zimmer

Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Der Vorstand leitet den Fanclub entsprechend der gültigen Satzung. Er fasst die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Im Innenverhältnis gilt, dass der Vize-Präsident nur bei Verhinderung des Präsidenten tätig werden darf. In Personalunion dürfen maximal zwei Vorstandsämter von ein und derselben Person eingenommen werden.

§ 10 Außerordentliche Mitgliederversammlung

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Antrag des Vorstandes oder auf Antrag von mindestens 50 % der Mitglieder einzuberufen.

§ 11 Beurkundung der Beschlüsse

Von jeder Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und vom Präsidenten, Vize-Präsident und Geschäftsführer zu unterschreiben.

§ 12 Datenschutz

Mit dem Beitritt eines Mitglieds erhebt der Fanclub Name, Kontaktdaten (Anschrift, Email-Adresse, Telefonnummer), Geburtsdatum, Eintrittsdatum und Bankverbindung. Diese Informationen werden in der Mitgliederdatei erfasst. Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.

Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden durch den Fanclub grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes erforderlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- und Emailadressen).

Als offizieller Fanclub des FC Bayern München sind wir verpflichtet, unsere Mitglieder an den FC Bayern München zu melden. Übermittelt werden dabei Name, Geburtsdatum und Kontaktdaten. Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder) zusätzlich die Benennung ihrer Funktionen im Fanclub.


(1) Pressearbeit

Der Fanclub informiert die Presse (Mitteilungsblätter, Wochenspiel, Tierischer Volksfreund etc.) über Fahrten und besondere Ereignisse. Solche Informationen werden auch auf der Internetseite des Fanclubs und der Facebook-Seite inkl. App veröffentlicht.

Das einzelne Mitglied kann jederzeit einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Fanclubs entfernt.

(2) Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder

Der Vorstand gibt besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung von besonderen Reisen, Ehrungen sowie Feierlichkeiten auf der vereinseigenen Homepage, per Email und via WhatsApp bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann einer Veröffentlichung widersprechen. In diesem Fall wird auf die Veröffentlichung verzichtet.

Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder zu Zwecken ihrer Aufgabenerfüllung ausgehändigt.

(3) Löschung von Mietgliedsdaten

Bei Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds werden die personenbezogenen Daten des Mitgliedes gelöscht.

§ 13 Auflösung

Die Auflösung des Fanclubs ist nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung möglich. Es bedarf einer Mehrheit von 75 % der erschienenen Mitglieder.

§ 14 Clubvermögen

Das Clubvermögen ist bei Auflösung des Fanclubs oder bei Wegfall des Vereinszwecks nach Erfüllung aller Verpflichtungen dem SV Üdersdorf zuzuführen, jedoch ausschließlich zur Förderung des Jugendfußballs zu verwenden.

§ 15 Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung wurde am 22. August 2020 beschlossen und tritt zu diesem Zeitpunkt in Kraft. Die Satzung vom 24. Februar 2018 verliert hiermit ihre Gültigkeit.